Kontraindikationen und Risiken

Für eine MRT Untersuchung bestehen einige Kontraindikationen und Risiken, die wir Ihnen nachfolgen beschrieben haben. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben erreichen Sie uns gerne unter Tel. 040 380705210 persönlich. Unser Praxisteam wird Ihnen gerne alle Ihre Fragen beantworten.

Da das MRT mit starken Magnetfeldern arbeitet, darf eine Untersuchung nicht durchgeführt werden, wenn:

  • Der Patient einen Herzschrittmacher trägt, da dieser durch das Magnetfeld gestört oder funktionsunfähig werden kann.
  • Künstliche Herzklappen vorhanden sind. (Einige Klappenmodelle sind MRT-tauglich, bitte fragen Sie bei Ihrem Operateur nach.)
  • Der Patient einen Cardio-Defibrilator (ICD) trägt.
  • Ein Innenohrimplantat (Cochlea-Implantat = Hörprothese für Gehörlose) vorhanden ist. Hier ggf. beim Hersteller oder Operateur nach Magnetfeldkompatibilität nachfragen.
  • Eine fest implantierte Schmerzmittelpumpe vorhanden ist – externe Pumpen müssen zur Untersuchung abgelegt werden.
  • Patienten einen bestimmten Ventrikelshunt haben oder einen Neurostimmulator oder eine Insulinpumpe tragen.
  • Bei Metallsplittern im Auge.
  • Patienten einen magnetisch fixierten Zahnersatz tragen (falls dieser Zahnersatz nicht entfernt werden kann).
  • Patientinnen im ersten Drittel der Schwangerschaft. (Ein schädlicher Effekt auf den Fötus ist bisher zwar nicht nachgewiesen, dennoch sollte eine Untersuchung nur in Ausnahmefällen und aus lebenswichtigem Grund erfolgen. Auf die Gabe eines Kontrastmittels wird außer bei lebensbedrohlichen Situationen während der Schwangerschaft immer verzichtet.)
Wann sollte vor der MRT dringend der Radiologe befragt werden?
  • Bei Zahnprothesen mit magnetischer Halterung – die meisten Zahnprothesen sind nicht magnetisch und damit unproblematisch.
  • Bei Bypassgefäßen mit magnetischer Halterung – die meisten sind nicht magnetisch und damit unproblematisch.
  • Bei Metallsplittern im Körper in der Nähe von Organen, Gefäßen oder Nerven.
Eine Nachfrage beim Operateur ist notwendig bei:
  • Cochlea Implantaten.
  • Aneurysma-Clips im Kopf.
Problematisch kann die Untersuchung sein bei:
  • Schwangeren Patientinnen auch nach dem ersten Drittel der Schwangerschaft. Hier ist die Notwendigkeit einer MRT-Untersuchung sorgfältig zu überprüfen.
Keine Hindernisse für eine MRT-Untersuchung sind:
  • Gelenkprothesen.
  • Gefäß-Stents.
  • Drahtcerclagen (z.B. nach Herzoperationen).
  • Spondylodesen.
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